Einreisebestimmungen für Au-pairs in Norwegen

Welche Dokumente benötigen Au-pairs und Gastfamilien für das Au-pair-Visum in Norwegen? Können Au-pairs aus der EU ohne Visum einreisen? Welche Richtlinien in Norwegen für Au-pairs aus EU- und Nicht-EU-Staaten gelten, gibt es auf der nachfolgenden Seite kurz und kompakt zusammengefasst.

Junge Frau mit Koffer am Flughafen

Es gibt ein offizielles Au-pair-Programm in Norwegen. Die norwegische Regierung hat jedoch beschlossen, ab März 2024 keine Au-pair-Genehmigungen mehr auszustellen. Das bedeutet, dass nur noch EU- und EFTA-Bürger als Au-pairs in Norwegen arbeiten können. Au-pairs aus Drittstaaten, die bereits eine Au-pair-Genehmigung besitzen, können eine Verlängerung bis zum Ende des zweijährigen Au-pair-Zeitraums beantragen, um die Gastfamilie zu wechseln.

Au-pairs aus der EU/EFTA/EWR

Diese Länder gehören zur Europäischen Union und EFTA:

EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern  

EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Bitte beachten: Die nachfolgenden Schritte gelten nur dann, wenn das Au-pair aus einem EU-, EFTA- oder EWR-Staat kommt und länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte.

1. Schritt: Ein gültiger Ausweis oder Reisepass 

Der Ausweis oder der Reisepass des Au-pairs sollte noch ein paar Monate nach dem Aufenthalt in Norwegen gültig sein. Der Ausweis ist wichtig und wird für Schritt 2 benötigt.

2. Schritt: Registrierung bei der örtlichen Polizei in Norwegen

Wenn das Au-pair länger als drei Monate in Norwegen bleiben möchte, muss es sich bei der örtlichen Polizei melden. Zuvor muss sich das Au-pair im norwegischen "Application Portal" registrieren. Anschließend muss es sich persönlich bei einer Polizeistation in der Nähe oder im Service Centre für ausländische Arbeitnehmer melden.

Hierfür wird ein gültiger Ausweis oder Reisepass benötigt. Außerdem wird ein Nachweis benötigt, dass das Au-pair nicht auf staatliche finanzielle Hilfe angewiesen ist. Dies kann mit dem Au-pair-Vertrag nachgewiesen werden (bitte an die Unterschrift von Au-pair und Gastfamilie denken).

Erfüllt das Au-pair die Bedingungen für die Registrierung, erhält es ein Registrierungszertifikat. Das Zertifikat ist gebührenfrei und auf unbestimmte Zeit gültig. Es muss nicht erneuert werden.

 

Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

Im März 2024 hat die norwegische Regierung beschlossen, keine Au-pair-Visa mehr an Au-pairs aus Drittstaaten zu erteilen.
Wenn ihr bereits eine Au-pair-Bewilligung habt, könnt ihr bis zum Ablauf der zweijährigen Au-pair-Frist eine Verlängerung beantragen, um die Gastfamilie zu wechseln.

Weitere Informationen und offizielle Mitteilungen findet ihr auf der Website der UDI.

Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.